Fotowettbewerb 2020

Die Wiener Kleingarten Messe hatte über den Spätsommer 2020 einen Fotowettbewerb zum Thema „MEIN KLEINGARTEN“ ausgelobt. Viele Gartenfreunde haben nicht gezögert und uns einen Einblick in ihr persönliches Kleingarten-Idyll gewährt.

Die eingesandten Fotos wurden am Ende von einer Fachjury bewertet. Die Auswahl der Gewinnerfotos war aufgrund der großen Anzahl herausragender Einsendungen selbstverständlich keine einfache Aufgabe!

Wir gratulieren den Gewinnerinnen und Gewinnern ganz herzlich und bedanken uns gleichzeitig bei allen anderen Fotografinnen und Fotografen für Ihre Teilnahme.

Susanne Janauer
Kleingartenverein Am Ameisbach

Julie Küster
www.tinyhouse.wien

Claudia Herrmann

Teilnahmebedingungen

Mit ihrer Teilnahme am Fotowettbewerb der Wiener Kleingarten Messe erkennen Sie die untenstehenden Teilnahmebedingungen an.

Wiener Kleingarten Messe, organisiert durch EvOTION – Events mit Emotion e.U., Gymnasiumstraße 26/Top 3-4, 1180 Wien

Der Fotowettbewerb beginnt am 3. August 2020. Teilnahmeschluss ist der 9. September 2020. Thema des Wettbewerbs ist „MEIN KLEINGARTEN“. Der Wettbewerbsmodus ist eine offene Einsendung. Es gibt keine Teilnahmegebühr. Die Teilnahme ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Minderjährige dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten (zu richten an EvOTION – Events mit Emotion, Gymnasiumstraße 26/3-4, 1180 Wien) teilnehmen. Nur der/die Fotograf/in bzw. selbst darf seine Bilder einschicken. Unangemessene/anstößige Einsendungen führen zum Ausschluss vom Wettbewerb. Die Auswahl der Gewinnerfotos findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Jurorenteam besteht aus einem Team von ausgebildeten Fotografen sowie ausgewählten Mitarbeitern des Veranstalters. Alle Entscheidungen der Jury des Veranstalters sind grundsätzlich. Die Gewinner werden schriftlich per E-Mail informiert. Die Abbildung des Gewinnerfotos erfolgt in der Verbandszeitschrift „Kleingärtner“ und einer eigens für den Fotowettbewerb organisierten Ausstellung im Rahmen der „Wiener Kleingarten Messe“ vom 18.-20. September 2020. Es werden keine Sachpreise ausgelobt. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.

Der/die Teilnehmer/in bestätigt, dass mit Einreichung der Bilder keine Rechte Dritter (Urheberrechte, Markenrechte, geistiges Eigentum oder moralische Rechte) verletzt werden. Die eingesandten Fotos dürfen vom Veranstalter der Wiener Kleingarten Messe (EvOTION – Events mit Emotion e.U.) für weitere Zwecke veröffentlicht und vervielfältigt werden. Dies schließt ausdrücklich die Veröffentlichung auf Social Media-Kanälen und auf der Veranstaltungswebseite ein. Wenn sich der Veranstalter dazu entschließt, den Wettbewerb abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, werden ihm keinerlei Bildrechte zugesprochen.

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers, seinen Social Media Plattformen sowie Veröffentlichungen im Verbandsmagazin „Kleingärtner“ mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Veranstalter (Events mit Emotion e.U., Gymnasiumstraße 26/Top 3-4, 1180 Wien; office@evotion.at) zu richten.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.