Gewinnspiel Wiener Kleingarten Messe 2024

Anlässlich des 20. Jubiläums der Wiener Kleingarten Messe gibt es ein großartiges Gewinnspiel! Verlost wird ein Mähroboter „Optimow 5 Greenworks“, zur Verfügung gestellt von unserem neuen Partner STK Robotics – damit wird die Rasenpflege zum Klacks!

Wie kann man teilnehmen? Mit einem Like unseres Facebook-Posts oder vor Ort am Infostand oder am Messestand von STK Robotics (Stand Nr. 33)! Das Team der Wiener Kleingarten Messe wünscht viel Glück!

Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel der Wiener Kleingarten Messe 2024 erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels.

Wiener Kleingarten Messe, organisiert durch EvOTION – Events mit Emotion e.U., Gymnasiumstraße 26/Top 3-4, 1180 Wien

Das Gewinnspiel startet am 26. April 2024. Die Teilnahme ist bis spätestens 5. Mai 2024 möglich. Die Teilnahme ist online (per Like des Facebook-Posts) oder vor Ort bei der Wiener Kleingarten Messe 2024 (mit dem Ausfüllen des Gewinnspielflyers am Infostand bzw. am Messestand von STK Robotics) möglich. Der Wettbewerbsmodus ist ein Gewinnspiel, bei dem der Gewinner/die Gewinnerin nach dem Zufallsprinzip ermittelt wird. Es gibt keine Teilnahmegebühr. Der Gewinner/die Gewinnerin wird je nach Möglichkeit schriftlich per Facebook-Direktnachricht/E-Mail oder telefonisch informiert. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Der Gewinn (1 Mährobotor „Optimow 5 Greenworks“) wird entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder – auf Nachfrage – an die Adresse des Gewinners/der Gewinnerin versendet. Dazu muss sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin jedoch bereit erklären, dem Veranstalter eine Lieferadresse mitzuteilen. Wenn sich der Gewinner/die Gewinnerin nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er/sie jeglichen Gewinnanspruch.

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die online oder vor Ort an dem Gewinnspiel teilnehmen – entweder per Like des Facebook-Posts oder per  Angabe der notwendigen Daten am Gewinnspielflyer (Name und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse). Die Teilnahme ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Minderjährige dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten (zu richten an EvOTION – Events mit Emotion, Gymnasiumstraße 26/3-4, 1180 Wien) teilnehmen. Der Veranstalter hält sich darüber hinaus jederzeit das Recht vor, bestimmte Personen aus sachlichen Gründen von der Teilnahme vom Gewinnspiel auszuschließen. Jedenfalls ausgeschlossen sind Mitarbeiter/innen, Bevollmächtigte sowie gesetzliche Vertreter/innen. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Agenturen oder sonstige Dritte, die den Teilnehmer/die Teilnehmerin bei einer Vielzahl von Gewinnspielen anmelden, ist ausgeschlossen.

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert, dass die von ihm/ihr gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse oder Telefonnummer wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner/die Gewinnerin mit der Veröffentlichung seines Namens in den vom Veranstalter und seinem Partner STK Robotics genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners/der Gewinnerin auf der Webseite des Veranstalters und seinem Partner STK Robotics, seinen Social Media Plattformen sowie Veröffentlichungen im Verbandsmagazin „Kleingärtner“ mit ein. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Veranstalter (Events mit Emotion e.U., Gymnasiumstraße 26/Top 3-4, 1180 Wien; office@evotion.at) zu richten.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.